Kürzlich hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat das Transparenzgesetz für Kliniken bestätigt.

Im Vorfeld hatten die Länder gefordert, dass der Bund im selben Zuge umfangreiche Liquiditätshilfen für die in Not geratenen Krankenhäuser bereitstellt. Das große Paket, welches nun auf den Weg gebracht werden soll, enthält Elemente über mehrere Zeiträume hinweg.

Zeitnah werden die Krankenhäuser durch Liquiditätshilfen für das Jahr 2024 entlastet. Außerdem soll der Landesbasisfallwert nach oben hin angepasst werden. „Für die niedersächsischen Krankenhäuser sind allein durch diese beiden Maßnahmen konkret rund eine Milliarde Euro zusätzlicher finanzieller Spielraum zu erwarten“, erklärt René Kopka, stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss.

Mittelfristig sollen die Kliniken zudem Mittel aus einem von Bund und Ländern aufgelegten Transformationsfonds erhalten. Über zehn Jahre sind ab 2025 hier 50 Milliarden Euro vorgesehen. Die Summe sollen sich Bund und Länder je zur Hälfte teilen. „Mit Blick auf die geplante große Krankenhausreform ist ein Transformationsfonds dringend nötig, um die Krankenhäuser bei ihrer Neuausrichtung zu unterstützen. Qualitätsverbesserungen in der Versorgung sind hierbei die oberen Ziele. Das geht nur mit den entsprechenden finanziellen Mitteln“, hebt Kopka hervor.

Langfristig soll durch die Krankenhausreform der Systemwechsel bei der Finanzierung Wirkung zeigen. Zukünftig sollen neben den bisherigen Fallpauschalen auch sogenannte Vorhaltepauschalen etabliert werden: Krankenhäuser sollen auch für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung mehr Geld bekommen – also auch dann, wenn vorhandene Stationen nicht voll ausgelastet sind. „Die Gespräche müssen nun verlässlich unter Einbindung der Länder fortgeführt werden, um die möglichst beste Gesundheitsversorgung, gerade auch im ländlichen Raum, gewährleisten zu können“, sagt Kopka.

Das Krankenhaustransparenzgesetz ist das erste Gesetz der großen Krankenhausreform, die der Bund plant. Teil des Gesetzes ist auch ein Transparenzverzeichnis für Kliniken. Dort soll abrufbar sein, welche Klinik welche Leistungen anbietet und wie es mit Behandlungserfahrungen und Personalschlüsseln aussieht. Auch hier wurde im Vermittlungsausschuss eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt. „Ich begrüße die Einigung des Vermittlungsausschusses sehr und hoffe nun, dass der Bundesrat der Empfehlung folgt. Dies wäre ein wichtiger Schritt für die niedersächsische Krankenhauslandschaft“, so Kopka abschließend.