Der hiesige SPD-Landtagskandidat René Kopka konnte in einem Gespräch mit dem Niedersächsischen Kultusminister Grant Hendrik Tonne Fragen zum Programm „Startklar in die Zukunft“, zur Erzieher*innen Ausbildung sowie zur aktuellen Situation in Bezug auf die Integration von ukrainischen Kindern in den Schulen klären. Dabei anwesend war auch die Bundestagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt.

„Ich freue mich sehr, dass ich die aufkommenden Problemlagen, die an mich herangetragen werden, auch im direkten Gespräch mit Minister Tonne besprechen konnte. Es ist gut, im engen Austausch Dinge anzusprechen, weiterzugeben und gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten“, so René Kopka, der aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion über gute Kontakte zu den Mitgliedern der Landesregierung verfügt.

Neun Monate nach Start des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ zum Schuljahresbeginn 2021/22 hat das Kultusministerium die bisherigen Angebote ausgewertet. Über das Programm stehen den Bildungseinrichtungen in Niedersachen Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt 222 Millionen Euro zur Verfügung, 100 Mio. Euro davon trägt der Landeshaushalt. Zentrales Ziel des umfangreichen Maßnahmen-Paketes ist es, Kinder und Jugendliche in Niedersachsen bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu unterstützen. In der Schule und außerhalb der Schule sollen sie zusätzliche Angebote unter anderem zur Lernförderung, zur psycho-sozialen Stabilisierung, zur Freizeitgestaltung, Gesundheitsförderung und gesellschaftlichen Beteiligung erhalten. Drei Säulen sind in dem Programm erhalten: Die Personelle Unterstützung der Schulen, das Aufarbeiten von Lernrückständen ohne Druck sowie die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und Aufarbeitung sozial-emotionaler Problemlagen. Hier gilt es, dieses Programm auch für unsere Region weiter zu nutzen und dafür zu werben.

Bei der Thematik der Integration von ukrainischen Kindern- und Jugendlichen wurde deutlich, dass die Schulen erneut wieder vor große Aufgaben stehen und von allen Seiten viel Flexibilität verlangt wird. Einstellungen und Anerkennungsverfahren können parallel verlaufen, ohne das man viel Zeit verliert. „Es gilt, so schnell wie möglich die Kinder im neuen Umfeld aufzufangen und ihnen eine Perspektive zu geben. Die Aussagen des Ministers sind an dieser Stelle ausdrücklich zu begrüßen“, so der SPD-Landtagskandidat weiter.

Ebenfalls mit dem Minister besprochen haben Kopka und Heiligenstadt die Erzieher*innenausbildung. In Niedersachsen gibt es dabei einen hohen Standard und eine gute Qualifikation. Aus Sicht der SPD soll dies so auch beibehalten werden. Der SPD-geführten Niedersächsischen Landesregierung ist es in der letzten Legislaturperiode gelungen, eine Vielzahl von Vergütungsmöglichkeiten der Praxisphasen zu schaffen und die tätigkeits- bzw. berufsbegleitende Ausbildungsform zu fördern. Im letzten Schuljahr befanden sich über 400 Schülerinnen und Schüler mehr in dieser Ausbildungsform, was ein großer Erfolg bei der Beseitigung des Fachkräftemangels in diesem Berufsfeld ist. Die Standorte, die diese Ausbildungsformen anbieten, haben sich seit 2018 verdoppelt. 32 Standorte bieten die tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten an. An 35 Schulen wird die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher angeboten.

Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern ist allerdings nicht mit klassischen dualen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu vergleichen.

In der Diskussion um Vergütung ist zwischen vergüteten Praxiszeiten während einer Teilzeitausbildung und Vergütung der gesamten Ausbildung zu differenzieren. Derzeit ist nur eine Vergütung der Zeiten, die in der Praxis absolviert werden, üblich. Die schulischen Zeiten werden, anders als in der dualen Ausbildung, von den Trägern nicht vergütet. Die Träger von Einrichtungen können daher mit den Schülerinnen und Schülern keine Ausbildungsverträge abschließen. Dennoch ist es in der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten oder in der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher erforderlich, dass die Einrichtungsträger Arbeitsverträge abschließen.

„Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Abschluss anstreben, haben die Möglichkeit, BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) zu beantragen. Die Förderung hängt hierbei von der individuellen Lebenssituation ab. Durch diese finanzielle Unterstützung soll es den Auszubildenden ermöglicht werden, die Ausbildung erfolgreich zu absolvieren und ihre bei einer weiterhin hohen qualitativ guten Ausbildung Kosten zu tragen“, so die Bundestagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt abschließend.

Minister Tonne in Einbeck