Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Niedersächsische Landtag im Dezember-Plenum die Einführung einer pauschalen Beihilfe beschlossen. Mit der pauschalen Beihilfe wird vom Dienstherrn ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung gezahlt.

Der SPD-Finanzpolitiker René Kopka, der das Gesetz für seine Fraktion während der Beratungen begleitet hat, freut sich sehr über den sozialpolitischen Meilenstein für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamte: „Der Beschluss für eine pauschale Beihilfe ist ein Erfolg, der echte Wahlfreiheit, Gerechtigkeit und Solidarität fördert. Aktuell ist es für Beamtinnen und Beamte zwar theoretisch möglich, sich gesetzlich zu versichern. Allerdings müssen sie dies komplett selbst finanzieren, was die die Option meist unattraktiv macht. Das wird mit dem Gesetz jetzt verändert.“

Die Änderung betrifft nicht nur die Beamtinnen und Beamten selbst, sondern auch deren Familien: „Sie profitieren von mehr Wahlfreiheit, da aktuell jedes Familienmitglied einzeln privat versichert werden muss, was vor allem kinderreiche Familien finanziell belastet“, erklärt Kopka.

Für die bereits im Landesdienst stehenden Beamtinnen und Beamte wird ab dem 1. Februar 2024 eine einmalige Wahlmöglichkeit eröffnet. Der Antrag ist bei der für die Festsetzung der Beihilfe zuständigen Stelle innerhalb von einem Jahr zu stellen. Darüber hinaus wird für Personen, die neu in den Landesdienst eintreten und bisher gesetzlich krankenversichert waren, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Möglichkeit geschaffen, in ihrer Krankenversicherung zu bleiben.

Der Landtagsabgeordnete hebt die Wichtigkeit des Themas für viele Menschen im Land hervor: „In meinem Wahlkreisbüro erreichten mich während der Ausschussberatungen vielfältige Anfragen zum Gesetz, unter anderem von Referendarinnen und Referendaren. Die positiven Reaktionen von Beamtinnen und Beamten zeigen, dass überall dort, wo die pauschale Beihilfe schon eingeführt wurde, die Attraktivität der Beamtenlaufbahn steigt, vor allem auch für die Nachwuchskräfte. Zugleich wirken wir mit dem Gesetz dem Fachkräftemangel in unserem Land entgegen.“

„Die neue Regelung entlastet insbesondere Beamtinnen und Beamte mit Behinderung oder Vorerkrankungen spürbar. Bisher mussten sie alle Risikozuschläge der privaten Krankenversicherung selbst tragen. Die nun vorgesehene Einführung der pauschalen Beihilfe wird hier dringende Verbesserungen bringen, da 50 Prozent der monatlichen Aufwendungen als neue, pauschalierte Form der Beihilfe vom Dienstherrn gezahlt werden wird“, hebt Kopka hervor.

„Mit diesem Gesetz setzen wir einen wichtigen Punkt des rot-grünen Koalitionsvertrages um, der eine Gerechtigkeitslücke beseitigt und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken wird“, so Kopkas abschließendes Fazit.