Novelle des Schulgesetzes beinhaltet wichtige Finanzierung der freien Schulen

Der in der vergangenen Landtagsplenarwoche eingebrachte Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zielt vor allem auf eine Reform der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft ab. Mit der Novelle wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des „Letter of Intent“ zwischen dem Kultusministerium und den Interessenverbänden der Privatschulen gemacht.
„Mit dieser Reform schaffen wir eine verlässliche und transparente Grundlage für die Finanzierung von freien Schulen. Das entlastet nicht nur die Träger, sondern ist auch wichtig, um die Bildungslandschaft in Niedersachsen nachhaltig zu stärken“, so René Kopka.
Die Reform sieht eine neue, personalkostenzentrierte Berechnung der Finanzhilfe vor, die das bisherige Modell aus dem Jahr 2007 ablöst. Für die Schulen in freier Trägerschaft bedeutet das mehr Planungssicherheit und weniger Verwaltungsaufwand. 12 Millionen Euro werden bereits seit 2024 über Haushaltsbegleitgesetz in Schulsozialarbeit, Ganztag und IT-Administration investiert. Weitere acht Millionen Euro stehen für eine Übergangslösung sowie elf Millionen Euro ab 2025 zur Anpassung an Tarifsteigerungen und die Berücksichtigung der Besoldungsgruppe A13 bereit.
„Wir investieren in die Zukunft der Schulen und stellen sicher, dass auch freie Schulen faire Bedingungen erhalten. Besonders wichtig ist uns dabei, dass Tarifsteigerungen und Inflationsausgleichszahlungen berücksichtigt werden“, betont Kopka, Mitglied im Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Ein weiterer Aspekt der Reform ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für flexible Vereinbarungen zwischen Landkreisen und gemeindlichen Schulträgern bei Schulbaukosten. „Mit dieser Regelung stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und schaffen praxisgerechte Lösungen für die Herausforderungen vor Ort“, betont Kopka.
Bestandteil der Novelle ist auch die Wiedereinführung einer Unterrichtsgenehmigung für Quereinsteiger-Lehrkräfte an freien Schulen. Um die notwendigen Schritte der Vorbereitung gemeinsam mit den freien Schulen gehen zu können, startet dieser Teil der Novellierung erst zum 1. August 2026, Bestandspersonal bleibt davon unberührt.
„Mit der im Gesetzentwurf aufgenommenen Evaluierung der neuen Finanzhilfeberechnung werden wir den Prozess weiterhin konstruktiv begleiten, um die Entwicklung gemeinsam mit den Verbänden der freien Schulen zu beobachten und dann mögliche Anpassungen vorzunehmen. Die Novelle ist insgesamt ein entscheidender Schritt zur Weiterentwicklung des niedersächsischen Bildungssystems. Seit 2014 erfolgt damit erstmals eine substanzielle Verbesserung und eine Bewegung nach jahrelangen Verhandlungen“, unterstreicht Kopka abschließend die Bedeutung der Novelle.