In Niedersachsen soll künftig eine Ombudsstelle bei Konflikten zwischen Auszubildenden und ihren praktischen Ausbildungsträgern in der Pflege vermitteln. Die Niedersächsische Landesregierung hat diese wichtige gesetzliche Neuerung mit einem Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes (NGesFBG) wurde nunmehr in die Verbandsbeteiligung gegeben.

„Wir setzen damit ein klares Zeichen für bessere Ausbildungsbedingungen in der Pflege. Wer sich für diesen wichtigen Beruf entscheidet, verdient bestmögliche Unterstützung - gerade dann, wenn es hakt“, erklärt René Kopka, direkt gewählter Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Einbeck.

Mit der Einführung der Ombudsstelle folgt Niedersachsen dem Vorbild anderer Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, durch frühzeitige Vermittlung Ausbildungsabbrüche zu vermeiden, Konflikte konstruktiv zu lösen und so zur Fachkräftesicherung in der Pflege beizutragen.

„Menschen, die sich für die Pflege entscheiden, brauchen einen verlässlichen Rahmen und ein niedrigschwelliges Angebot, wenn Probleme im Ausbildungsalltag auftreten. Die Ombudsstelle bietet genau das“, so Kopka weiter.

Die Ombudsstelle soll unbürokratisch und zeitnah arbeiten können - ohne zusätzlichen Verordnungsaufwand. Deshalb werden die rechtlichen Grundlagen für ihre Besetzung und Arbeitsweise direkt im Gesetz geregelt.

„Die erwarteten Kosten sind überschaubar und werden durch die zuständige Stelle, die Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH, aus Verwaltungsmitteln getragen. Für das Land ergibt sich ein geringer zusätzlicher Finanzierungsanteil, der bereits im Haushalt eingeplant ist“, betont Kopka, Mitglied im Ausschuss für Haushalt und Finanzen.

„Diese Maßnahme ist eine Investition in gelingende Ausbildung, in Qualität und in die Zukunft der pflegerischen Versorgung“, so Kopka abschließend.