Der Niedersächsische Landtag hat in der zurückliegenden Plenarwoche das Kommunalverfassungsgesetz und das Kommunalwahlgesetz reformiert und dabei die ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie die Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen gestärkt. Dabei wurde das passive Wahlrecht für kommunale Vertretungen an das aktive Wahlrecht angeglichen: Eine Kandidatur ist ab 2031 bereits mit 16 Jahren möglich. Für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrats ist eine Kandidatur künftig ab 18 (bisher 23) Jahren möglich. 

René Kopka, direkt gewählter Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Einbeck, erklärt dazu: „Wir öffnen die Kommunalpolitik für mehr Menschen und stärken damit unsere Demokratie vor Ort. Dass künftig bereits 16-Jährige für kommunale Mandate kandidieren und sich stärker an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen können, gibt jungen Menschen eine echte Stimme und mehr Verantwortung.“ Parallel dazu werden auch kommunale Formen der Jugendbeteiligung, etwa Jugendparlamente und projektbezogene Formate, gestärkt. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dabei weiterhin den Kommunen vor Ort überlassen.

Ein weiterer Aspekt der Gesetzesnovelle betrifft die Rahmenbedingungen für das kommunalpolitische Engagement, wie Kopka erklärt: „Die Mitarbeit vor Ort darf kein Luxus sein. Deshalb sorgen wir dafür, dass künftig auch Kosten für die Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen übernommen werden können. Damit wird politische Verantwortung besser mit Familie und Beruf vereinbar.“

Neben neuen Regelungen zu Ausschussvorsitzen wurden auch das Nachrückverfahren sowie die Rahmenbedingungen für Gleichstellungsbeauftragte neu geregelt. „Mit dieser Neufassung machen wir die Kommunalpolitik moderner, gerechter und offener. So stärken wir das Ehrenamt und machen unsere Demokratie vor Ort fit für die Zukunft“, so Kopka abschließend.