KVN-Entscheidung zur Bereitschaftsdienstpraxis Einbeck weiter inakzeptabel - Alternativen müssen geprüft werden
René Kopka (SPD): KVN-Entscheidung zur Bereitschaftsdienstpraxis Einbeck weiter inakzeptabel - Alternativen müssen geprüft werden
Der Einbecker Landtagsabgeordnete René Kopka (SPD) lehnt die Vorgehensweise der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) im Zusammenhang mit der Schließung der ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxis in Einbeck weiterhin entschieden ab. „Ich bin den unterschiedlichen Räten und dem Kreisausschuss des Landkreises Northeim für die gemeinschaftliche klare Positionierung dankbar. Entscheidend ist, dass wir Fortschritte für eine verlässliche Gesundheitsversorgung in unserer Region erzielen. Das geht nur mit gemeinsamen Initiativen auf allen politischen Ebenen.“
„Wie ich bereits in meiner letzten Pressemitteilung vom 16.01.2026 deutlich gemacht habe, hatte sich die Entscheidung der KVN in den letzten Monaten angedeutet. Im vergangenen Jahr wurde intern bekannt, dass die KVN eine Veränderung plant. Dass das Vorhaben der Schließung beibehalten und vor einigen Wochen erst durch einen Aushang an der Eingangstür der Praxis der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde, passt zur Kommunikationskette. Es ist eine gravierende Veränderung der medizinischen Versorgung für uns im ländlichen Raum. Dieses Vorhaben lediglich per Aushang zu kommunizieren ist inakzeptabel. Eine proaktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seitens der KVN hat leider nicht stattgefunden. Das ist weder transparent noch patientennah. Auch mir gegenüber wurde das Vorhaben nicht direkt kommuniziert, erst auf Nachfrage“, kritisiert Kopka deutlich. „Ich selbst wurde auch nur über Dritte über die Pläne informiert und habe mich dann sofort an die KVN und das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und Minister Dr. Andreas Philippi gewandt. Unterstellungen von einzelnen Akteuren, ich wäre informiert worden und untätig geblieben, weise ich als Frechheit und grobe Unterstellung hiermit entschieden zurück.“
Die ärztliche Selbstverwaltung sei zweifellos ein hohes Gut, betont der Landtagsabgeordnete und wirft die Frage auf: Angesichts der jetzigen Entwicklung muss gefragt werden, inwieweit die KVN ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag noch gerecht wird. Der Sicherstellungsauftrag der KVN beruht auf dem § 75 Abs. 1 SGB V. Dieser bestimmt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung sicherzustellen haben und den Krankenkassen gegenüber die Gewähr dafür übernehmen müssen, dass diese Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen entspricht. Der § 75 Abs. 1b SGB V umfasst ausdrücklich auch die Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst/Bereitschaftsdienst). Zusammen mit § 72 SGB V ist damit klargestellt, dass die KVN gesetzlich verpflichtet ist, den GKV-Versicherten eine flächendeckende ambulante Versorgung sicherzustellen. Es handelt sich somit um eine Bundesrechtsnorm, die festlegt, dass diese Aufgabe der KVen übertragen wird. An dieser Stelle müsste es auf der Bundesebene zu einer Änderung kommen, um politisch eine Weisung erteilen zu können. Die KVN handelt im Rahmen der Selbstverwaltung und hat im Rahmen des gesetzlichen Auftrags Gestaltungsfreiheit, wie sie die Sicherstellung organisiert, soweit sie die gesetzlichen Vorgaben einhält.
Die Aufsicht über die KVN führt die zuständige oberste Landesbehörde, die darauf achtet, dass Gesetz und sonstiges Recht beachtet werden. Nicht aber, dass sie operative Weisungen zur Umsetzung des Sicherstellungsauftrags gibt. Die KVN ist nicht weisungsgebunden im klassischen staatlichen Sinne, sondern handelt selbstverwaltet und in gesetzlich vorgegebener Autonomie. Ihre Aktivitäten zur Sicherstellung basieren auf gesetzlicher Pflicht (SGB V) und eigenen Satzungen/Richtlinien, nicht auf „Anweisungen“ externer Behörden oder Kassen.
„Die rechtlichen Gegebenheiten sind aus meiner Sicht so nicht hinzunehmen, wenn wirtschaftliche Erwägungen dazu führen, dass der ländliche Raum systematisch benachteiligt wird. Das machen die Resolutionen und der breite Protest z.B. auch der Behindertenbeiräte der letzten Wochen deutlich. Hier muss dringend gegengesteuert werden“, so Kopka.
Kopka bringt eine weitere Option in die Diskussion: Die von der KVN angeführte Telemedizin könne den Wegfall eines wohnortnahen Anlaufpunkts zwar nicht ersetzen, gleichwohl müssen wir Modelle der zukunftsfähigen Versorgung prüfen. „Gerade ältere Menschen verfügen oft nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen oder Kompetenzen für die Nutzung der Telemedizin. Um es deutlich zu sagen: Telemedizin kann ein Baustein sein, ersetzt aber keine niedrigschwellige Versorgung vor Ort.“ Denkbar seien aus Sicht von René Kopka aber weiterhin Lösungen in Einbeck selbst, etwa in Kooperation mit dem EBS. Hier wäre z.B. auch die Bereitstellung eines telemedizinisch ausgestatteten Raumes am Einbecker Standort zu prüfen. Diese Forderung hat der Abgeordnete auch gegenüber Minister Philippi und der KVN vorgebracht, um weiterhin eine Lösung zu finden und keine Bevölkerungsteile von der ärztlichen Versorgung auszuschließen.